Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle in knapp zwei Stunden

Kontrollen von polnischen Staatsbürgern in Steinebrück
In Steinebrück wurde am Abend um 20:45 Uhr ein 29-jähriger Mann aus Polen von der Polizei kontrolliert. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor, da ihm unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen vorgeworfen wurde. Seine Schwiegermutter bewahrte ihn jedoch vor einer 180-tägigen Haftstrafe, indem sie die geforderte Geldstrafe von 3.600 Euro bei der Bundespolizei in Bremen bezahlte. Danach konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Kurz danach, um 22:15 Uhr, wurden zwei weitere polnische Staatsbürger überprüft. Der 47-Jährige war mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken belastet. Diese waren wegen Kennzeichenmissbrauch und eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt worden. Um auf freiem Fuß zu bleiben, musste er eine Zahlung von insgesamt 547 Euro leisten.
Sein 22-jähriger Begleiter wurde ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit Haftbefehlen gesucht, die sich auf Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz bezogen. Hinzu kam ein einmonatiges Fahrverbot, das von der Zentralen Bußgeldbehörde des Saarlandes aufgrund der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet wurde. Sein Führerschein wurde daraufhin eingezogen, und die Polizei Prüm stellte eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus. Beide Männer konnten nach Begleichung der Geldstrafen und Bußgelder ihren Weg fortsetzen.