Bundespolizei verbietet in Mainz temporär das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf Bahnanlagen

Allgemeinverfügung zur Sicherheit während der Fastnacht in Mainz
Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat im März 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern sowie anderen gefährlichen Gegenständen in den Bahnhöfen Mainz Hauptbahnhof, Mainz Römisches Theater, Mainz Nord und Bad Kreuznach untersagt.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger während der Fastnachtsfeierlichkeiten in Mainz zu erhöhen. Der Hintergrund dieser Verfügung ist die anhaltend hohe Zahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen und in Zügen bundesweit.
Vor allem große Menschenansammlungen in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum bei Veranstaltungen führen regelmäßig zu einem Anstieg des Konfliktpotentials und einer niedrigeren Aggressionsschwelle. Oftmals eskalieren zunächst verbale Auseinandersetzungen in physische Konflikte, bei denen mitgeführte Messer, Reizstoffe oder andere gefährliche Gegenstände eingesetzt werden.
Dank der Allgemeinverfügung können die Einsatzkräfte frühzeitig gegen das Mitführen solcher Gegenstände vorgehen und somit die Sicherheit der Reisenden aktiv steigern. Die Einhaltung des Verbots wird im genannten Zeitraum verstärkt überwacht.
Verstöße gegen das Verbot können zu behördlichen Maßnahmen wie Zwangsgeldern, Platzverweisen, Bahnhofsverboten oder zukünftigen Beförderungsausschlüssen führen. Weitere Details zu den Bestimmungen und möglichen Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die als PDF-Dokument verfügbar und auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht worden ist.
In den betroffenen Bahnhofsbereichen wurden zudem Plakate angebracht, die auf das Verbot hinweisen.