Mehrere Trunkenheitsfahrten im Dienstgebiet

Gegen 23:53 Uhr meldeten am gestrigen Abend aufmerksame Verkehrsteilnehmende einen unsicher fahrenden PKW auf der B41 bei Waldböckelheim.
Bad Kreuznach (ots) - Die Streife konnte das besagte Fahrzeug in der Ortslage Weinsheim anhalten und den 41-jährigen Fahrer aus dem Kreis Mainz-Bingen einer Kontrolle unterziehen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,31 Promille.
Im weiteren Verlauf der Nacht wurde der Polizei gegen 02:53 Uhr ein im Gesicht verletzter Mann im Bereich des Neufelder Weges in Bad Kreuznach gemeldet. Es stellte sich heraus, dass dieser zuvor mit einem E-Scooter unterwegs gewesen war und vermutlich alkoholbedingt stürzte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,75 Promille. Der 45-jährige Bad Kreuznacher musste zur medizinischen Versorgung durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden.
Noch während dieser Einsatz lief, wurde durch eine andere Streife gegen 03:08 Uhr in der Salinenstraße eine Verkehrskontrolle mit einem 28-jährigen PKW-Fahrer durchgeführt. Auch diese Person hatte mit 1,55 Promille einen deutlich zu hohen Atemalkoholwert vorzuweisen.
Allen drei nunmehr Beschuldigten wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen im Zuge der jeweils eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§316 StGB) zudem mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Im weiteren Verlauf der Nacht wurde der Polizei gegen 02:53 Uhr ein im Gesicht verletzter Mann im Bereich des Neufelder Weges in Bad Kreuznach gemeldet. Es stellte sich heraus, dass dieser zuvor mit einem E-Scooter unterwegs gewesen war und vermutlich alkoholbedingt stürzte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,75 Promille. Der 45-jährige Bad Kreuznacher musste zur medizinischen Versorgung durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden.
Noch während dieser Einsatz lief, wurde durch eine andere Streife gegen 03:08 Uhr in der Salinenstraße eine Verkehrskontrolle mit einem 28-jährigen PKW-Fahrer durchgeführt. Auch diese Person hatte mit 1,55 Promille einen deutlich zu hohen Atemalkoholwert vorzuweisen.
Allen drei nunmehr Beschuldigten wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen im Zuge der jeweils eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§316 StGB) zudem mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Quelle: Rheinland-Pfalz