Handfester Streit im Stadtpark

Im Stadtpark sind sich am Montagabend ein Mann und eine Frau in die Haare geraten.
Kaiserslautern (ots) - Die genauen Umstände sind noch unklar. Fest steht bislang nur, dass Alkohol im Spiel war.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen war ein 25-Jähriger aus dem Landkreis Kusel mit mehreren Freunden im Park unterwegs. Gegen 20.20 Uhr begegneten sie einem Mann und einer Frau und gerieten mit ihnen in Streit.
Als die 33-jährige Frau den jungen Mann am Hemd packte, soll dieser sie weggeschubst und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau wurde verletzt und verständigte die Polizei.
Bei der Aufnahme des Sachverhalts baten die Polizeibeamten die Beteiligten auch zum Atemalkoholtest - demnach hatte der 25-Jährige einen Pegel von 1,38 Promille, bei der 33-Jährigen zeigte das Testgerät einen Wert von 0,57 Promille an.
Allen Beteiligten wurden nach Abschluss der Maßnahmen Platzverweise für den Stadtpark bis zum nächsten Morgen erteilt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung dauern an. |cri
Kontaktdaten für Presseanfragen:
Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
Internet: www.polizei.rlp.de/westpfalz
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Nach den derzeitigen Erkenntnissen war ein 25-Jähriger aus dem Landkreis Kusel mit mehreren Freunden im Park unterwegs. Gegen 20.20 Uhr begegneten sie einem Mann und einer Frau und gerieten mit ihnen in Streit.
Als die 33-jährige Frau den jungen Mann am Hemd packte, soll dieser sie weggeschubst und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Frau wurde verletzt und verständigte die Polizei.
Bei der Aufnahme des Sachverhalts baten die Polizeibeamten die Beteiligten auch zum Atemalkoholtest - demnach hatte der 25-Jährige einen Pegel von 1,38 Promille, bei der 33-Jährigen zeigte das Testgerät einen Wert von 0,57 Promille an.
Allen Beteiligten wurden nach Abschluss der Maßnahmen Platzverweise für den Stadtpark bis zum nächsten Morgen erteilt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung dauern an. |cri
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Quelle: Rheinland-Pfalz