Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt Gleich zwei Fälle von abgelaufenen Versicherungskennzeichen

Versicherungsverstöße in Simmern aufgedeckt
Simmern (Hunsrück) (ots) - Bei Verkehrskontrollen in Simmern wurden Verstöße gegen die Versicherungspflicht festgestellt. Ein 17-jähriger Fahrer war ohne gültigen Versicherungsschutz mit seinem Roller unterwegs. Zudem wurde ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer gestoppt, da die an seinem Fahrzeug befestigten Kennzeichen abgelaufen waren. In beiden Fällen wurden Anzeigen gegen die Fahrer und Fahrzeughalter erstattet.
Die Polizei Simmern weist darauf hin, dass ab dem 1. März 2025 neue Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter erforderlich sind. Nach diesem Datum verlieren alle blauen Versicherungskennzeichen automatisch ihre Gültigkeit und müssen durch grüne ersetzt werden. Bei Unfällen ohne gültiges Kennzeichen haftet der Fahrzeugführer für etwaige Schäden.
Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr ist strafbar und kann zu erheblichen Geldstrafen führen. Auch Fahrzeughalter werden in solchen Fällen zur Verantwortung gezogen.