Nachtfahrverbot nicht eingehalten

Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Landau und Pirmasens zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen.
Annweiler/B10 (ots) - Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Trotz des bestehenden Verbots wird dieser Streckenabschnitt häufig als Ausweichroute genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 zu vermeiden und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
In der Nacht von Sonntag auf Montag (15./16.06.2025) kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Landau gegen 02:45 Uhr in Annweiler einen LKW mit ausländischer Zulassung, der auf der B10 in Fahrtrichtung Pirmasens unterwegs war. Der Fahrzeugführer konnte keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen, welche ihm ein Befahren der B10 trotz Nachtfahrverbot gestatten würde. Er musste seine Fahrt abbrechen und auf die Autobahn ausweichen. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben.
In der Nacht von Sonntag auf Montag (15./16.06.2025) kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Landau gegen 02:45 Uhr in Annweiler einen LKW mit ausländischer Zulassung, der auf der B10 in Fahrtrichtung Pirmasens unterwegs war. Der Fahrzeugführer konnte keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen, welche ihm ein Befahren der B10 trotz Nachtfahrverbot gestatten würde. Er musste seine Fahrt abbrechen und auf die Autobahn ausweichen. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben.
Quelle: Rheinland-Pfalz