Verkehrsführung anlässlich des Sandbahnrennens 29.05.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung für das Sandbahnrennen am 29.05.2025 erlassen: 1. Die K 44 Herxheim - Hatzenbühl wird nach dem "Herxheimer Wald" bis zum Ortseingang Hatzenbühl in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr voll gesperrt.
Herxheim (ots) - Das Parken ist im Bereich der Hatzenbühler Straße (zwischen St.-Christophorusstraße und Herxheimer Wald) möglich.
Die K 44 Herxheim - Hatzenbühl wird von der Einmündung der Zufahrt zum Parkplatz der Fa. Möbel-Ehrmann in Richtung Hatzenbühl in der Zeit von 13:00 Uhr bis Veranstaltungsende zur Einbahnstraße (Fahrtrichtung Herxheim nach Hatzenbühl) erklärt.
2. Die Ortsrandstraße "Süd-West" wird vom Kreisel L542 bis zum Kreisel L493 im Fahrtrichtung Westen zur Einbahnstraße erklärt.
3. Die Ortsrandstraße "Süd-Ost" wird ab der Einmündung der Siedlungstrasse zur Einmündung "Am Gäxwald" zur Einbahnstraße in West-Ost-Richtung erklärt.
4. Die Siedlungsstraße wird ab der Einmündung Am Kleinwald zur Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung
Die K 44 Herxheim - Hatzenbühl wird von der Einmündung der Zufahrt zum Parkplatz der Fa. Möbel-Ehrmann in Richtung Hatzenbühl in der Zeit von 13:00 Uhr bis Veranstaltungsende zur Einbahnstraße (Fahrtrichtung Herxheim nach Hatzenbühl) erklärt.
2. Die Ortsrandstraße "Süd-West" wird vom Kreisel L542 bis zum Kreisel L493 im Fahrtrichtung Westen zur Einbahnstraße erklärt.
3. Die Ortsrandstraße "Süd-Ost" wird ab der Einmündung der Siedlungstrasse zur Einmündung "Am Gäxwald" zur Einbahnstraße in West-Ost-Richtung erklärt.
4. Die Siedlungsstraße wird ab der Einmündung Am Kleinwald zur Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung
Quelle: Rheinland-Pfalz