Kontrollen im Dienstgebiet

Am Mittwoch, den 21.05.2025, im Zeitraum von 09:45 - 13:45 Uhr wurden im Dienstgebiet Kontrollen, mit Schwerpunkt des Zweiradverkehrs wie z.B.
Speyer (ots) - Fahrradfahrer und E-Scooter Fahrer, durchgeführt.
Die Kontrollörtlichkeiten waren hierbei die Theodor-Heuss-Straße, Landauer Straße, Wormser Landstraße und Auestraße. Insgesamt wurden 24 Fahrradfahrer, 5 E-Scooter-Fahrer und ein Mofafahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei befuhren 9 Fahrradfahrer den Radweg in falscher Richtung, ein E-Scooter Fahrer bediente sein Mobiltelefon während der Fahrt und weiterer E-Scooter Fahrer beförderte unerlaubterweise eine weitere Person auf dem E-Scooter.
Gegen einen weiteren E-Scooter Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, da dieser mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2024 fuhr.
Bei dem kontrollierten Mofa erlisch die Betriebserlaubnis.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, genauer gesagt Elektrokleinstfahrzeuge. Für diese gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Autos und Motorräder. Ein Führerschein ist für die Nutzung eines E-Scooters nicht erforderlich, jedoch dürfen E-Scooter erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im Straßenverkehr gefahren werden. Das Benutzen eines Mobiltelefons stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Zudem droht ein Punkt im Fahreignungsregister. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht. Die Versicherungsplakette muss auf dem E-Scooter nachgewiesen werden. Eine Fahrt ohne eine Versicherung stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Die Kontrollörtlichkeiten waren hierbei die Theodor-Heuss-Straße, Landauer Straße, Wormser Landstraße und Auestraße. Insgesamt wurden 24 Fahrradfahrer, 5 E-Scooter-Fahrer und ein Mofafahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei befuhren 9 Fahrradfahrer den Radweg in falscher Richtung, ein E-Scooter Fahrer bediente sein Mobiltelefon während der Fahrt und weiterer E-Scooter Fahrer beförderte unerlaubterweise eine weitere Person auf dem E-Scooter.
Gegen einen weiteren E-Scooter Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, da dieser mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2024 fuhr.
Bei dem kontrollierten Mofa erlisch die Betriebserlaubnis.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, genauer gesagt Elektrokleinstfahrzeuge. Für diese gelten in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Autos und Motorräder. Ein Führerschein ist für die Nutzung eines E-Scooters nicht erforderlich, jedoch dürfen E-Scooter erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im Straßenverkehr gefahren werden. Das Benutzen eines Mobiltelefons stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Zudem droht ein Punkt im Fahreignungsregister. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht. Die Versicherungsplakette muss auf dem E-Scooter nachgewiesen werden. Eine Fahrt ohne eine Versicherung stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Quelle: Rheinland-Pfalz