Ohne Versicherung gefahren - Zwei E-Scooter sichergestellt

Am Mittwochabend (25.06.25) gegen 19:10 Uhr stellte die Polizei am Naturfreundehaus einen 38-Jährigen und einen 37-Jährigen jeweils fahrend auf einem E-Scooter fest.
Neuhofen (ots) - Beide Personen konnten keinen gültigen Versicherungsschutz für die E-Scooter vorweisen. Die E-Scooter wurden sichergestellt.
Gegen die zwei Personen wird nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen und mitgeführt werden.. Eine Haftpflicht sowie ein
Versicherungskennzeichen sind Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine
Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.
-E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen
sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
-Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen
Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss
gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
Gegen die zwei Personen wird nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen und mitgeführt werden.. Eine Haftpflicht sowie ein
Versicherungskennzeichen sind Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine
Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.
-E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen
sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
-Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen
Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss
gefahren werden.
Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)
Quelle: Rheinland-Pfalz