Verkehrskontrollen - "Gurtmuffel" erwischt

Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt führten am Montagmittag in der Speyer Straße mehrere Verkehrskontrollen durch.
Schifferstadt (ots) - Hierbei konnten insgesamt vier Gurtverstöße festgestellt und geahndet werden.
Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt kann nach § 21a StVO mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet werden.
Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt kann nach § 21a StVO mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz