Ladendiebstahl deckt weitere Straftat auf

Am Samstagnachmittag (31.05.2025) kam es zu einem Ladendiebstahl in einem Einkaufsmarkt in Unkel.
Unkel (ots) - Der 53-jährige Tatverdächtige wurde durch einen Ladenmitarbeiter dabei beobachtet, wie er sich einer Umverpackung eines Drogerieartikels entledigt. Nachdem er hinter dem Kassenbereich aufgehalten wurde, konnte in dessen Jackentaschen diverses Stehlgut aufgefunden werden.
Die Schadenshöhe liegt in einem mittleren zweistelligen Bereich.
Im Verlauf der weiteren Ermittlungen ergab sich, dass der 53-jährige Moldauer bei einer örtlichen Baufirma arbeitet. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen in Deutschland eine Arbeitserlaubnis, oder alternativ ein Visum, welches die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Beides konnte durch den Tatverdächtigen nicht vorgelegt werden.
Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, sowie in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, verantworten müssen. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz können im schlimmsten Fall eine Ausweisung nach sich ziehen.
Die Schadenshöhe liegt in einem mittleren zweistelligen Bereich.
Im Verlauf der weiteren Ermittlungen ergab sich, dass der 53-jährige Moldauer bei einer örtlichen Baufirma arbeitet. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen in Deutschland eine Arbeitserlaubnis, oder alternativ ein Visum, welches die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Beides konnte durch den Tatverdächtigen nicht vorgelegt werden.
Er wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Ladendiebstahls, sowie in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, verantworten müssen. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz können im schlimmsten Fall eine Ausweisung nach sich ziehen.
Quelle: Rheinland-Pfalz