Fahranfänger unter Drogeneinfluss

Am Samstag, den 05.07.2025 um 21:10 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem 19-jährigen Fahrer eines Pkw in der Obersülzer Straße in Grünstadt durch.
Grünstadt (ots) - Während der Kontrolle konnten beim Fahrer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden, weshalb ein Urin-Schnelltest durchgeführt wurde. Dieser verlief positiv auf THC und Kokain, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde.
Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden präventiv sichergestellt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 19-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzentration die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind. Sollte der geltende Grenzwert überschritten sein, dann muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister, einem Monat Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem verpflichtenden Aufbauseminar rechnen.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden präventiv sichergestellt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 19-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel wurde eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis der Blutprobe wird zeigen, ob und in welcher Konzentration die Wirkstoffe im Blut nachweisbar sind. Sollte der geltende Grenzwert überschritten sein, dann muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister, einem Monat Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem verpflichtenden Aufbauseminar rechnen.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz