Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 81-Jährigen

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Seit Dienstag, 01.07.2025, wird ein in Deidesheim wohnender 81-Jähriger vermisst.
Deidesheim (ots) - Er verließ am Dienstag gegen 10:00 Uhr sein Wohnhaus Am Buhl'schen Park. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 81-Jährige in einer hilflosen Lage befindet.
Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte er nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung des 81-Jährigen:
ca. 164 cm, normale Statur, blaue Jeans, blau/gelb/weiß kariertes Hemd, dunkelblaue Brille, grauer Bart, graue leicht gelockte Haare, Ehering rechte Hand, Uhr rechtes Handgelenk
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06324 933-0 an die PI Haßloch zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 81-Jährige in einer hilflosen Lage befindet.
Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte er nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung des 81-Jährigen:
ca. 164 cm, normale Statur, blaue Jeans, blau/gelb/weiß kariertes Hemd, dunkelblaue Brille, grauer Bart, graue leicht gelockte Haare, Ehering rechte Hand, Uhr rechtes Handgelenk
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06324 933-0 an die PI Haßloch zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
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Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz