Widerstand nach Trunkenheitsfahrt

Am Samstag, den 23.04.2025, unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt gegen 23:00 Uhr in der Dirmsteiner Straße in Laumersheim einen 29-jährigen Autofahrer einer Verkehrskontrolle.
Laumersheim (ots) - Im Rahmen der Kontrolle konnte bei dem 29-Jährigen starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der Fahrer weigerte sich gegenüber den Beamten auszuweisen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest verweigerte der Mann ebenfalls, weshalb die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe angeordnet wurde. Daraufhin begann der 29-Jährige die Beamten zu beleidigen und zu bedrohen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens wurde der Einsatz der Bodycam angekündigt und diese eingeschaltet. Der 29-jährige Autofahrer kam der mehrfachen Aufforderung, seine Hände auf den Rücken zu führen, um diese zu fesseln, nicht nach. Erst nach Androhung des Taser (Distanzelektroimpulsgerät) ließ er sich die Handfesseln anlegen. Gegen die Verbringung in den Streifenwagen, um zwecks Entnahme der Blutprobe zur Dienststelle verbracht zu werden, sperrte sich der 29-Jährige, beleidigte die Beamten abermals, trat und spuckte in Richtung einer der Beamten.
Gegen den 29-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Führen eines Fahrzeuges infolge Alkoholgenusses sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verweigerung der Angaben zu seinen Personalien eingeleitet.
Immer wieder werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und auch nicht gegen Polizeikräfte. Jedwede Gewaltanwendung wird straf-rechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Gegen den 29-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Führen eines Fahrzeuges infolge Alkoholgenusses sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verweigerung der Angaben zu seinen Personalien eingeleitet.
Immer wieder werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und auch nicht gegen Polizeikräfte. Jedwede Gewaltanwendung wird straf-rechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz