Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz

Am 08.03.2025 meldete sich um 22:40 Uhr ein 39-jähriger Mann telefonisch bei der Polizei und bat um Hilfe aufgrund Streitigkeiten zwischen ihm und seiner, im gleichen Anwesen in der Bismarckstraße wohnenden 42-jährigen Lebensgefährtin.
Zweibrücken (ots)
Bei der Aufnahme des Sachverhalts vor Ort entdeckte die Polizei eine ungeladene, aber funktionstüchtige Schusswaffe und fand Hinweise auf den Besitz von Betäubungsmitteln. Daraufhin wurde die gemeinsame Wohnung durchsucht, wobei verschiedene Drogen sichergestellt wurden. Die Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz sind eingeleitet worden. Zusätzlich wird aufgrund des illegalen Besitzes einer Schusswaffe eine Strafanzeige gestellt, da keiner der Bewohner eine gültige Waffenerlaubnis besitzt.
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Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)