Polizeiinspektion Trier - Das Einsatzwochenende vom 30.05. bis zum 02.06.2025

Mit einer Lage von knapp 200 wahrgenommenen polizeilichen Einsätzen (davon 39 Strafanzeigen und 25 Verkehrsunfällen) bewegte sich das Aufkommen am vergangenen Wochenende für die PI Trier auf einem durchschnittlichen Niveau.
Trier (ots) - Während größere Veranstaltungen wie das Brückenglück auf der Römerbrücke, der 5. Große Preis von Trier oder die Aufstiegsfeier der Gladiators Trier aus polizeilicher Sicht erfreulich unauffällig verliefen, werden nachfolgende Ereignisse näher betrachtet:
Nach Entlassung aus dem Gewahrsam - Mann möchte nicht gehen
Während Beamte der PI Trier am frühen Sonntagmorgen im Begriff waren, eine Sachverhaltsaufnahme durchzuführen, erschien ein 34jähriger Unbeteiligter und fing unvermittelt an, die von der Maßnahme betroffenen Personen zu beschimpfen und zu beleidigen.
Da der Mann auch der mehrfachen Aufforderungen, die Maßnahme nicht zu stören und die Örtlichkeit zu verlassen, nicht Folge leistete, blieb den Beamten keine andere Wahl, als ihn zur Durchsetzung des Platzverweises ins Polizeigewahrsam zu verbringen.
Dort schien es ihm allerdings so gut gefallen zu haben, dass er sich bei der Entlassung weigerte, die Dienststelle zu verlassen. Er musste letztlich aus dem Dienstgebäude getragen werden, da bis zum Schluss keine Einsicht zu verzeichnen war.
Motorrad-Raser in der Brückenstraße
Am Freitagvormittag lenkten die Fahrer von zwei Motorrädern die Aufmerksamkeit auf eine Streifenbesatzung der PI Trier, als sie mit hochdrehendem Motor und deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Brücken- und Karl-Marx-Straße fuhren, auf denen abschnittsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt.
An der Ampelanlage zum Johanniterufer konnte auf die Motorräder aufgeschlossen werden, und die Beiden sollten kontrolliert werden. Dies nahm ein Fahrer zum Anlass, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen.
Der verbleibende Fahrer zeigte sich dem Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit nicht zugänglich und ließ auch keine Einsicht walten.
Das zweite Motorrad war wenig später im Rahmen der Fahndung erneut gesichtet worden. Auch ein zweiter Kontrollversuch schlug fehl, da der Fahrer sich abermals durch Flucht entzog. Grund hierfür könnte der Zulassungsstatus des Fahrzeugs sein, da das angebrachte Kennzeichen nicht auf das Motorrad ausgegeben ist. Die PI Trier hat ein Strafverfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen.
Nach Entlassung aus dem Gewahrsam - Mann möchte nicht gehen
Während Beamte der PI Trier am frühen Sonntagmorgen im Begriff waren, eine Sachverhaltsaufnahme durchzuführen, erschien ein 34jähriger Unbeteiligter und fing unvermittelt an, die von der Maßnahme betroffenen Personen zu beschimpfen und zu beleidigen.
Da der Mann auch der mehrfachen Aufforderungen, die Maßnahme nicht zu stören und die Örtlichkeit zu verlassen, nicht Folge leistete, blieb den Beamten keine andere Wahl, als ihn zur Durchsetzung des Platzverweises ins Polizeigewahrsam zu verbringen.
Dort schien es ihm allerdings so gut gefallen zu haben, dass er sich bei der Entlassung weigerte, die Dienststelle zu verlassen. Er musste letztlich aus dem Dienstgebäude getragen werden, da bis zum Schluss keine Einsicht zu verzeichnen war.
Motorrad-Raser in der Brückenstraße
Am Freitagvormittag lenkten die Fahrer von zwei Motorrädern die Aufmerksamkeit auf eine Streifenbesatzung der PI Trier, als sie mit hochdrehendem Motor und deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Brücken- und Karl-Marx-Straße fuhren, auf denen abschnittsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt.
An der Ampelanlage zum Johanniterufer konnte auf die Motorräder aufgeschlossen werden, und die Beiden sollten kontrolliert werden. Dies nahm ein Fahrer zum Anlass, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen.
Der verbleibende Fahrer zeigte sich dem Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit nicht zugänglich und ließ auch keine Einsicht walten.
Das zweite Motorrad war wenig später im Rahmen der Fahndung erneut gesichtet worden. Auch ein zweiter Kontrollversuch schlug fehl, da der Fahrer sich abermals durch Flucht entzog. Grund hierfür könnte der Zulassungsstatus des Fahrzeugs sein, da das angebrachte Kennzeichen nicht auf das Motorrad ausgegeben ist. Die PI Trier hat ein Strafverfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Rheinland-Pfalz