Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss im Zuständigkeitsbereich der Polizei Birkenfeld

Bei gleich zwei Verkehrsunfällen im Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Birkenfeld (Nacht von Samstag, 28. Juni auf Sonntag 29.
Birkenfeld (ots) - Juni 2025) dürfte Alkohol zumindest mitursächlich gewesen sein.
Gegen 0:30 Uhr kollidierte ein 40-jähriger PkW-Fahrer aus der VG Birkenfeld in der Ringstraße in Sonnenberg-Winnenberg im Rahmen eines Wendemanövers mit einem geparkten PkW. Dadurch entstand Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich an beiden Fahrzeugen. Im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer sowohl unter Alkohol- als auch Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Neben der Entnahme einer Blutprobe wurde auch die Sicherstellung seines Führerscheins angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315 c StGB eingeleitet.
Um ca. 1:10 Uhr befuhr ein 58-jähriger PKW-Fahrer, ebenfalls wohnhaft in der VG Birkenfeld, die Kreisstraße 7, aus Richtung Oberhambach kommend in Fahrtrichtung Birkenfeld. In der Ortslage Gollenberg kam der Fahrer nach bisherigem Ermittlungstand aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und des Genusses alkoholischer Getränke in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen. An allen Fahrzeugen sowie an den im Nahbereich befindlichen Gebäuden entstand erheblicher Sachschaden in geschätzter Höhe von ca. 45.000 Euro. Der Unfallverursacher wurde durch den Unfall leichtverletzt. Auch in diesem Fall ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Nach erfolgter Blutentnahme wurde der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde auch hier eingeleitet.
Anlässlich der Unfälle appelliert die Polizei Birkenfeld eindringlich, nach Genuss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln, auf das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verzichten.
Wer beispielsweise alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben strafrechtlichen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug, kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress nehmen. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss können zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Gegen 0:30 Uhr kollidierte ein 40-jähriger PkW-Fahrer aus der VG Birkenfeld in der Ringstraße in Sonnenberg-Winnenberg im Rahmen eines Wendemanövers mit einem geparkten PkW. Dadurch entstand Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich an beiden Fahrzeugen. Im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer sowohl unter Alkohol- als auch Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Neben der Entnahme einer Blutprobe wurde auch die Sicherstellung seines Führerscheins angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315 c StGB eingeleitet.
Um ca. 1:10 Uhr befuhr ein 58-jähriger PKW-Fahrer, ebenfalls wohnhaft in der VG Birkenfeld, die Kreisstraße 7, aus Richtung Oberhambach kommend in Fahrtrichtung Birkenfeld. In der Ortslage Gollenberg kam der Fahrer nach bisherigem Ermittlungstand aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und des Genusses alkoholischer Getränke in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen. An allen Fahrzeugen sowie an den im Nahbereich befindlichen Gebäuden entstand erheblicher Sachschaden in geschätzter Höhe von ca. 45.000 Euro. Der Unfallverursacher wurde durch den Unfall leichtverletzt. Auch in diesem Fall ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Nach erfolgter Blutentnahme wurde der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde auch hier eingeleitet.
Anlässlich der Unfälle appelliert die Polizei Birkenfeld eindringlich, nach Genuss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln, auf das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verzichten.
Wer beispielsweise alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben strafrechtlichen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug, kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress nehmen. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss können zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz