Kontrolltag der Polizei Bitburg - Präsenz im öffentlichen Raum

Am 21.05.2025 im Zeitraum von 16:00 bis 22:00 Uhr führte die Polizei Bitburg in den Bereichen der Städte Bitburg und Speicher, sowie im Bereich der Verbandsgemeinde Südeifel zusätzlich zum regulären Dienst polizeiliche Präsenzstreifen durch.
Bitburg (ots) - Im Vordergrund standen hierbei die Präsenz und Ansprechbarkeit für Bürger im öffentlichen Raum durch Fußstreifen und Personenkontrollen. Durch die Jugendsachbearbeiter der Polizei Bitburg wurden darüber hinaus Jugendschutzkontrollen durchgeführt. An den Kontrollen waren auch die zuständigen Ordnungsämter sowie das Jugendamt beteiligt.
Im Rahmen des Einsatzes wurden neben Verkehrsdelikten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung und Fahren unter Alkoholeinfluss) weitere Straftaten erkannt. Bei einer Personenkontrolle konnten bei der Durchsuchung einer Person Betäubungsmittel sowie ein Messer festgestellt werden. Im Rahmen der im Anschluss angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden, es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eingeleitet.
Weiterhin konnte im Rahmen einer weiteren Personenkontrolle eine Person mit offenem Haftbefehl festgestellt werden, die Festnahme konnte in diesem Fall durch Zahlung der offenen Geldstrafe abgewendet werden.
Darüber hinaus konnte eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt verhindert werden.
Im Rahmen des Einsatzes wurden neben Verkehrsdelikten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung und Fahren unter Alkoholeinfluss) weitere Straftaten erkannt. Bei einer Personenkontrolle konnten bei der Durchsuchung einer Person Betäubungsmittel sowie ein Messer festgestellt werden. Im Rahmen der im Anschluss angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden, es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eingeleitet.
Weiterhin konnte im Rahmen einer weiteren Personenkontrolle eine Person mit offenem Haftbefehl festgestellt werden, die Festnahme konnte in diesem Fall durch Zahlung der offenen Geldstrafe abgewendet werden.
Darüber hinaus konnte eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt verhindert werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz