Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Dienstag, den 29.04.2025, wurde eine Streife der Polizeiinspektion Bingen gegen 15:55 Uhr in der Mainzer Straße in Trechtingshausen auf einen Motorroller aufmerksam, der anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Trechtingshausen (ots) - Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 42-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und somit nicht berechtigt war, das von ihm geführte Fahrzeug zu führen.
Die Fahrt des 42-Jährigen wurde an Ort und Stelle beendet. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Die Fahrt des 42-Jährigen wurde an Ort und Stelle beendet. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Rheinland-Pfalz