Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet

© Radius des hier geltenden Flugverbots bis 20 Uhr!
Radius des hier geltenden Flugverbots bis 20 Uhr!
Im Rahmen der intensiven Suchmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Weitefeld wurde für den Einsatzraum kurzfristig eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet.
Flugverbot für Drohnen über Einsatzorten
Koblenz/Weitefeld (ots) - Gemäß §21h der Luftverkehrsordnung ist der Einsatz von Drohnen über und bis zu einem Abstand von 100 Metern seitlich zu Einsatzorten grundsätzlich nicht erlaubt. Auf der beigefügten Karte ist der Radius des geltenden Flugverbots ersichtlich.
Dieses Verbot bleibt zunächst bis 20 Uhr in Kraft, und in diesem Zeitraum ist das Starten von zivilen Drohnen im definierten Einsatzgebiet nicht gestattet.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)