Einbrecher von Anwohnern gestört

Am frühen Mittwochmorgen gegen 03:30 Uhr verschaffte sich ein unbekannter Täter Zugang zu einem Wohngebäude in der Gonsenheimer Straße in Budenheim.
Mainz (ots) - Der Täter gelang durch ein gekipptes Fenster in
das Gebäudeinnere und begab sich zunächst ins Bad, wo er das Licht
einschaltete. Danach ging er ins Wohnzimmer und entwendete dort
Bargeld aus einem Portemonnaie. Als er bemerkte, dass die Anwohner
wach wurden, flüchtete er wieder aus dem Gebäude.
Sollten sie jemals auf einen Einbrecher treffen:
- Drängen sie den Täter nicht in die Enge und versuchen sie ihn nicht
festzuhalten. Grundsätzlich sind Einbrecher keine Gewalttäter und
vermeiden die Konfrontation.
- Prägen sie sich das Aussehen ein und beobachten sie den Fluchtweg.
- Wählen sie sofort die 110.
- Vernichten sie keine Spuren! Fassen sie keine Türklinken, Fenster
oder Mobiliar an. Lassen sie alles so wie es war, bis die
Spurensicherung durch die Polizei abgeschlossen ist.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird
gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer
06131/65-33999 in Verbindung zu setzen.
das Gebäudeinnere und begab sich zunächst ins Bad, wo er das Licht
einschaltete. Danach ging er ins Wohnzimmer und entwendete dort
Bargeld aus einem Portemonnaie. Als er bemerkte, dass die Anwohner
wach wurden, flüchtete er wieder aus dem Gebäude.
Sollten sie jemals auf einen Einbrecher treffen:
- Drängen sie den Täter nicht in die Enge und versuchen sie ihn nicht
festzuhalten. Grundsätzlich sind Einbrecher keine Gewalttäter und
vermeiden die Konfrontation.
- Prägen sie sich das Aussehen ein und beobachten sie den Fluchtweg.
- Wählen sie sofort die 110.
- Vernichten sie keine Spuren! Fassen sie keine Türklinken, Fenster
oder Mobiliar an. Lassen sie alles so wie es war, bis die
Spurensicherung durch die Polizei abgeschlossen ist.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird
gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer
06131/65-33999 in Verbindung zu setzen.
Quelle: Rheinland-Pfalz