Mehrere Verstöße bei Verkehrskontrolle

Im Rahmen einer Kontrollstelle der Mainzer Neustadtwache in Höhe der Rheinallee 120, wurden bei einem Verkehrsteilnehmer am 04.07. gegen 01:00 Uhr gleich mehrere Verstöße festgestellt.
Mainz-Mombach (ots) - Ein 35-jähriger Rumäne fuhr mit seinem Fahrzeug in die Kontrollstelle ein und konnte den Beamtinnen und Beamten keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Er führte lediglich ein Bild einer ungarischen Fahrerlaubnis auf seinem Handy mit. Da dies natürlich nicht ausreichend zur Legitimation ist und zudem auch in den polizeilichen EDV-Systemen keine Hinweise auf eine gültige Fahrerlaubnis gefunden werden konnten, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Doch damit war die Verkehrskontrolle noch nicht beendet. Bei der Kontrolle der weiteren Insassen fiel direkt auf, dass die Beifahrerin nicht angeschnallt war. Viel schlimmer jedoch war, dass ein 1-jähriges Kleinkind zwar auf einem Kindersitz saß, jedoch überhaupt nicht gesichert oder angeschnallt war. Es hätte somit jederzeit durch das Fahrzeug geschleudert werden können.
Zu guter Letzt wurde dann auch noch Alkoholgeruch bei dem 35-Jährigen festgestellt. Ein Test ergab einen Atemalkoholwert von knapp 0,7 Promille.
Da er weder Führerschein hatte, noch fahrtauglich war, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Er hat nun mit einem Strafverfahren und mehreren Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen. Wir können nur immer wieder an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrerinnen und Fahrer appellieren. Diese tragen für ihre Mitinsassen Verantwortung, insbesondere wenn diese Minderjährig sind.
Doch damit war die Verkehrskontrolle noch nicht beendet. Bei der Kontrolle der weiteren Insassen fiel direkt auf, dass die Beifahrerin nicht angeschnallt war. Viel schlimmer jedoch war, dass ein 1-jähriges Kleinkind zwar auf einem Kindersitz saß, jedoch überhaupt nicht gesichert oder angeschnallt war. Es hätte somit jederzeit durch das Fahrzeug geschleudert werden können.
Zu guter Letzt wurde dann auch noch Alkoholgeruch bei dem 35-Jährigen festgestellt. Ein Test ergab einen Atemalkoholwert von knapp 0,7 Promille.
Da er weder Führerschein hatte, noch fahrtauglich war, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Er hat nun mit einem Strafverfahren und mehreren Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen. Wir können nur immer wieder an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrerinnen und Fahrer appellieren. Diese tragen für ihre Mitinsassen Verantwortung, insbesondere wenn diese Minderjährig sind.
Quelle: Rheinland-Pfalz