Rassistische Beleidigung löst Selbstjustiz aus

Bis zu 20 vermummte Männer sind am Dienstagabend in einer rheinhessischen Gemeinde an einer Haustür erschienen und wirkten bedrohlich auf den dort lebenden 54-jährigen Bewohner und dessen Ehefrau ein.
Mainz - Nieder-Olm (ots) - Auslöser war hierbei vermutlich eine Veröffentlichung in Instagram, in welcher der 54-Jährige der rassistischen Beleidigung beschuldigt wird.
Hintergrund dürfte eine Tat sein, welche am Dienstagnachmittag durch eine 22-Jährige aus Rheinhessen bei der Polizei persönlich angezeigt wurde. Sie beschuldigt darin den 54-Jährigen der rassistischen und sexuellen Beleidigung am Montagabend, während einer Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Nieder-Olm. In deren Verlauf sei sie durch ihn auch mit einem Fahrradschloss leicht verletzt worden.
Bereits am Montag hatte sie die Polizei darüber informiert und erklärt Anzeige über die Online-Wache der Polizei RLP zu erstatten, da der Täter nicht mehr am Tatort sei, sie aber ein Bild von ihm habe.
Auf einem Instagram-Profil wurde jedoch zuvor in einer Story ein Bild des Mannes - scheinbar während der Auseinandersetzung aufgenommen - mit einem erklärenden Text zur Tat und der Aussage "Rassismus ist keine Meinung - Gewalt ist kein Zufall" veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde ca. 2.500-fach geteilt und führte ganz offensichtlich zu der Reaktion der rund 20 vermummten Personen, welche "das Recht selbst in die Hand nehmen" wollten.
Mit zahlreichen Einsatzkräften gelang es der Polizei einen Großteil dieser Personen zu kontrollieren und deren Personalien für nun eingeleitete Ermittlungsverfahren festzustellen.
Ebenso erstattete der 54-Jährige Anzeige persönlich bei der Polizei gegen die 22-Jährige und erklärte, dass diese ihn unmittelbar beim Verlassen ihres Fahrzeuges beleidigt und sein Bild ohne Zustimmung veröffentlicht habe.
Die Polizei führt nun Ermittlungsverfahren gegen den 54-Jährigen, gegen die 22-Jährige sowie gegen die vermummten Personen wegen möglicherweise Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch.
Die Polizei warnt davor, Veröffentlichungen im Netz zu strafrechtlichen Sachverhalten, insbesondere mit Bildern beteiligter Personen, zu erstellen oder zu teilen. Die Inhalte können Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz oder Straftaten wie z.B. Beleidigung, Verleumdung darstellen. Beleidigungen mit rassistischem Hintergrund können den Straftatbestand der "Verhetzenden Beleidigung" gemäß 192 a StGB erfüllen. Diese wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Weitere Informationen stehen aufgrund der frühen Ermittlungsphase nicht zur Verfügung.
Hintergrund dürfte eine Tat sein, welche am Dienstagnachmittag durch eine 22-Jährige aus Rheinhessen bei der Polizei persönlich angezeigt wurde. Sie beschuldigt darin den 54-Jährigen der rassistischen und sexuellen Beleidigung am Montagabend, während einer Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Nieder-Olm. In deren Verlauf sei sie durch ihn auch mit einem Fahrradschloss leicht verletzt worden.
Bereits am Montag hatte sie die Polizei darüber informiert und erklärt Anzeige über die Online-Wache der Polizei RLP zu erstatten, da der Täter nicht mehr am Tatort sei, sie aber ein Bild von ihm habe.
Auf einem Instagram-Profil wurde jedoch zuvor in einer Story ein Bild des Mannes - scheinbar während der Auseinandersetzung aufgenommen - mit einem erklärenden Text zur Tat und der Aussage "Rassismus ist keine Meinung - Gewalt ist kein Zufall" veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde ca. 2.500-fach geteilt und führte ganz offensichtlich zu der Reaktion der rund 20 vermummten Personen, welche "das Recht selbst in die Hand nehmen" wollten.
Mit zahlreichen Einsatzkräften gelang es der Polizei einen Großteil dieser Personen zu kontrollieren und deren Personalien für nun eingeleitete Ermittlungsverfahren festzustellen.
Ebenso erstattete der 54-Jährige Anzeige persönlich bei der Polizei gegen die 22-Jährige und erklärte, dass diese ihn unmittelbar beim Verlassen ihres Fahrzeuges beleidigt und sein Bild ohne Zustimmung veröffentlicht habe.
Die Polizei führt nun Ermittlungsverfahren gegen den 54-Jährigen, gegen die 22-Jährige sowie gegen die vermummten Personen wegen möglicherweise Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch.
Die Polizei warnt davor, Veröffentlichungen im Netz zu strafrechtlichen Sachverhalten, insbesondere mit Bildern beteiligter Personen, zu erstellen oder zu teilen. Die Inhalte können Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz oder Straftaten wie z.B. Beleidigung, Verleumdung darstellen. Beleidigungen mit rassistischem Hintergrund können den Straftatbestand der "Verhetzenden Beleidigung" gemäß 192 a StGB erfüllen. Diese wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Weitere Informationen stehen aufgrund der frühen Ermittlungsphase nicht zur Verfügung.
Quelle: Rheinland-Pfalz