14-Jährige vermisst

Seit Dienstag (20.05.2025) wird eine in Ludwigshafen wohnende 14-Jährige vermisst.
Ludwigshafen (ots) - Sie verließ am Dienstag, den 20.05.2025, gegen 0 Uhr, eine Wohnung in der Gertrud-Bäumer-Straße in Ludwigshafen. Dort wurde sie auch zuletzt gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte die Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Auch wenn uns keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen, gelten für vermisste Kinder besonders strenge Regeln, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung:
- ca. 1,60m groß
- schlanke Statur
- lange, über die Schulter reichende, zum Zopf gebundene
dunkelblonde Haare
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild der Vermissten, finden Sie hier https://s.rlp.de/Bmkr6Uh
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 96323312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Personenbeschreibung:
- ca. 1,60m groß
- schlanke Statur
- lange, über die Schulter reichende, zum Zopf gebundene
dunkelblonde Haare
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild der Vermissten, finden Sie hier https://s.rlp.de/Bmkr6Uh
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 96323312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz