Betrug mit gefälschtem Inkasso-Schreiben

Ein 55-Jähriger aus Ludwigshafen erhielt am vergangenen Dienstag (03.06.2025) ein offenbar gefälschtes Schreiben einer Inkasso-Firma, in dem er zur Zahlung von knapp 3.000 Euro aufgefordert wurde.
Ludwigshafen (ots) - Der Mann zahlte den Betrag nicht, da er einen Betrugsversuch vermutete. Ein Schaden entstand somit nicht.
Immer wieder landen in Briefkästen Schreiben von angeblichen Inkasso-Firmen. Darin wird den Empfängerinnen und Empfängern suggeriert, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen. Die Absender drohen mit erheblichen Kosten und setzen die Empfänger unter Druck. Viele fühlen sich dadurch genötigt, zu zahlen - ohne jedoch sicher zu sein, ob die Forderungen berechtigt sind.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei:
- Prüfen Sie das Schreiben auf Plausibilität und Echtheit.
- Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch
keinen anteiligen Betrag.
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Konten im Ausland!
- Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen,
beispielsweise bei der Verbraucherzentrale
- In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im
Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt für die
Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich vermutlich um Betrug.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Immer wieder landen in Briefkästen Schreiben von angeblichen Inkasso-Firmen. Darin wird den Empfängerinnen und Empfängern suggeriert, sie hätten eine Rechnung nicht beglichen. Die Absender drohen mit erheblichen Kosten und setzen die Empfänger unter Druck. Viele fühlen sich dadurch genötigt, zu zahlen - ohne jedoch sicher zu sein, ob die Forderungen berechtigt sind.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei:
- Prüfen Sie das Schreiben auf Plausibilität und Echtheit.
- Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch
keinen anteiligen Betrag.
- Überweisen Sie auf keinen Fall Geld auf Konten im Ausland!
- Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen,
beispielsweise bei der Verbraucherzentrale
- In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im
Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt für die
Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich vermutlich um Betrug.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Quelle: Rheinland-Pfalz