Betrugsdelikte im Internet

Regelmäßig kommt es im Internet auf Verkaufsplattformen zu Betrugsdelikten.
Ludwigshafen (ots) - So beanzeigte am gestrigen Tag ein 71-jähriger Geschädigter aus Ludwigshafen auf hiesiger Dienststelle, dass er über die Plattform "Kleinanzeigen" bei einer Privatperson eine VR-Brille für 240 EUR erworben hatte. Die Bezahlung erfolgte per Paypal über "Freunde / Familie". Die Ware erhielt der Geschädigte jedoch nie und der Kontakt zum Verkäufer brach ab.
Solche Vorfälle ereignen sich insbesondere bei Plattformen, auf welchen Privatpersonen Gebrauchtwaren anbieten. Wie auch im Fall des 71-Jährigen wird im Rahmen der Verkaufsabwicklung der Käufer
meist gebeten, die Zahlung per Paypal über "Freunde und Familie" zu tätigen. Hierbei entfällt der Käuferschutz, sodass die Zahlung im Nachgang nicht mehr storniert werden kann, sofern die Ware nicht versandt wird. Die Täter machen sich dies zu Nutze indem sie die Methode gezielt einsetzen.
Käufer und Interessenten werden deshalb darauf hingewiesen, sich regelmäßig das Profil des Verkäufers genauer anzusehen, Vergleichspreise für die gewählte Ware zu kennen und die Zahlung auf sichere Art und Weise tätigen. Bei Gebrauchtwaren eignet sich insbesondere die Barzahlung, da hierbei die Ware noch vor dem Kauf
genau inspiziert werden kann.
Solche Vorfälle ereignen sich insbesondere bei Plattformen, auf welchen Privatpersonen Gebrauchtwaren anbieten. Wie auch im Fall des 71-Jährigen wird im Rahmen der Verkaufsabwicklung der Käufer
meist gebeten, die Zahlung per Paypal über "Freunde und Familie" zu tätigen. Hierbei entfällt der Käuferschutz, sodass die Zahlung im Nachgang nicht mehr storniert werden kann, sofern die Ware nicht versandt wird. Die Täter machen sich dies zu Nutze indem sie die Methode gezielt einsetzen.
Käufer und Interessenten werden deshalb darauf hingewiesen, sich regelmäßig das Profil des Verkäufers genauer anzusehen, Vergleichspreise für die gewählte Ware zu kennen und die Zahlung auf sichere Art und Weise tätigen. Bei Gebrauchtwaren eignet sich insbesondere die Barzahlung, da hierbei die Ware noch vor dem Kauf
genau inspiziert werden kann.
Quelle: Rheinland-Pfalz