Brand in Wohnhaus - Tatverdächtiger untergebracht

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Nachtrag zur Pressemeldung vom 11.06.2025, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6053104
Weisenheim am Sand (ots) - Nachdem in der Nacht auf Mittwoch (11.06.2025) ein Wohnhaus in der Fingerhutsgasse brannte, steht ein Bewohner im Verdacht, das Feuer gelegt zu haben.
Der Tatverdächtige wurde gestern (11.06.2025) dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes an. Zum Brandzeitpunkt befanden sich vier weitere Bewohner im Haus. Zwei Personen, darunter auch der Tatverdächtige selbst, wurden durch den Brand leicht verletzt. Während des Löscheinsatzes verletzten sich zudem drei Angehörige der Feuerwehr leicht.
Der Tatverdächtige wurde nach der Vorführung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Tatverdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und möglicherweise aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
Der Tatverdächtige wurde gestern (11.06.2025) dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen des dringenden Tatverdachts der schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes an. Zum Brandzeitpunkt befanden sich vier weitere Bewohner im Haus. Zwei Personen, darunter auch der Tatverdächtige selbst, wurden durch den Brand leicht verletzt. Während des Löscheinsatzes verletzten sich zudem drei Angehörige der Feuerwehr leicht.
Der Tatverdächtige wurde nach der Vorführung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Tatverdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und möglicherweise aufgrund seiner potentiellen Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
Quelle: Rheinland-Pfalz