E-Scooter kollidiert mit Motorrad - zwei Personen leicht verletzt

Am gestrigen Dienstag (13.05.2025), gegen 18 Uhr, kam es im Bereich der Gabelung Rosenwörthstraße / Grenzweg, nahe eines Supermarktes, zu einem Verkehrsunfall.
Ludwigshafen (ots) - Der 13-jährige Fahrer eines E-Scooters, für den kein Versicherungsschutz bestand, missachtete den Vorrang eines 17-jährigen Motorradfahrers, woraufhin die Fahrzeuge kollidierten. Die Unfallbeteiligten stürzten und verletzten sich dadurch leicht. Beide wurden zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 3.300 Euro.
Wir bitten Sie, folgendes zu beachten:
Der Gesetzgeber erlaubt eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nur Personen, die mindestens Vierzehn Jahre alt sind (§3 eKFV). Für jüngere Kinder sind sie also tabu. Wer ein Kind unter 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren lässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Übrigens: Da es sich um Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gelten für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Besitzer eines E-Scooters haben zudem dafür die Verantwortung, dass an dem Gefährt ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein muss.
Wir bitten Sie, folgendes zu beachten:
Der Gesetzgeber erlaubt eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nur Personen, die mindestens Vierzehn Jahre alt sind (§3 eKFV). Für jüngere Kinder sind sie also tabu. Wer ein Kind unter 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren lässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Übrigens: Da es sich um Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gelten für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Besitzer eines E-Scooters haben zudem dafür die Verantwortung, dass an dem Gefährt ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein muss.
Quelle: Rheinland-Pfalz