Mann nach häuslicher Gewalt in Langzeitgewahrsam

Ludwigshafen (ots)
Die Polizei hat zum Schutz vor Gewalt gegen einen Mann eine Verfügung erlassen, die ihm untersagt, die Wohnung seiner Lebensgefährtin für einen Zeitraum von zehn Tagen zu betreten. Trotz dieser Anordnung wurde der 49-Jährige am folgenden Tag erneut in der Wohnung angetroffen. Nachdem er erneut der Wohnung verwiesen wurde, kehrte er trotzdem zurück. Daraufhin ordnete ein Richter an, ihn bis zum 02.03.2025 in Langzeitgewahrsam zu nehmen.
Die Polizei spielt eine wichtige Rolle bei der Handhabung von Fällen häuslicher Gewalt. Sie ist stets erreichbar und reagiert schnell. Prävention, die konsequente Verfolgung von Straftaten sowie umfassender Schutz und Unterstützung für die Opfer sollen dabei helfen, einen effektiven Schutz für Betroffene zu gewährleisten.
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, ermutigen wir Sie, sich an uns zu wenden. Bei allen Polizeidienststellen stehen Ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem finden Sie Unterstützung und Beratung für Frauen mit Gewalterfahrungen unter https://s.rlp.de/CRC14.
Weiterführende Informationen zur Opferhilfe bei Gewalttaten sind im Internet verfügbar unter https://s.rlp.de/S7lLb, beim Weißen Ring unter https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 oder auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter www.gewalt.rlp.de.
In akuten Notfällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 110.