Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 22-Jährigen

Seit Freitag, 23.05.2025, wird ein 22-Jähriger aus Waldsee vermisst.
Waldsee (ots) - Zuletzt befand er sich auf einem Campingplatz auf der Au in 67165 Waldsee. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 22-Jährige in einer hilflosen Lage befindet. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden.
Beschreibung des 22-Jährigen:
- 1,65m groß
- schlank
- Dreitagebart
- schwarze Haare
- dunkelbraune Augen
- schwarze Hose
- weißes Shirt
- blaues Sweatshirt
- schwarze Sneaker.
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild des Vermissten, finden Sie hier: https://s.rlp.de/Acsrspl
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963-23312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentliche Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Beschreibung des 22-Jährigen:
- 1,65m groß
- schlank
- Dreitagebart
- schwarze Haare
- dunkelbraune Augen
- schwarze Hose
- weißes Shirt
- blaues Sweatshirt
- schwarze Sneaker.
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild des Vermissten, finden Sie hier: https://s.rlp.de/Acsrspl
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963-23312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentliche Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz