Tatverdächtige nach Telefonbetrug in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Zwischen dem 04.06.2025 und dem 11.06.2025 kam es im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zu drei Fällen von Telefonbetrug, bei denen die Geschädigten Bargeld und Wertsachen im Wert von circa 150.000 Euro übergaben.
Ludwigshafen / Pirmasens (ots) - Die Geschädigten erhielten sogenannte Schockanrufe, bei denen sich die Täter als Polizeibeamte ausgaben und mitteilten, dass ein Familienangehöriger einen Unfall hatte, bei dem eine Person getötet worden sei. Im Anschluss forderten die Anrufer die Übergabe einer Kaution, um eine Inhaftierung der Familienangehörigen zu verhindern.
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens konnten die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen einen Tatverdacht gegen eine 43-jährige Frau und einen 61-jährigen Mann begründen. Beide Beschuldigten stehen im Verdacht, als Teil einer Tätergruppierung an den Taten beteiligt gewesen zu sein.
Am 27.06.2025 wurden die beiden Tatverdächtigen observiert, als sie bei einem weiteren Betrug in Pirmasens Geld entgegennahmen. Der anschließenden vorläufigen Festnahme versuchten sie sich durch Flucht zu entziehen, im Rahmen derer sie mit ihrem Fahrzeug mit einem Polizeifahrzeug kollidierten. Im Anschluss wurden beide Tatverdächtige widerstandlos festgenommen. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand.
Im Fahrzeug konnte die Beute der Tat aus Pirmasens, Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro, aufgefunden werden. Bei der Durchsuchung einer durch die beiden Tatverdächtigen angemieteten Ferienwohnung in Mainz sowie deren gemeinsamer Wohnung im Landkreis Ludwigsburg wurden umfangreiche Beweismittel aufgefunden.
Die 43-Jährige und der 61-Jährige wurden am 28.06.2025 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Erpressung gegen die beiden Tatverdächtigen. Sie wurden im Anschluss in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten gebracht.
In vielen Fällen sind Opfer von Telefonbetrügern psychisch stark belastet. Die Scham, die sie empfinden, nachdem sie auf die heimtückischen Maschen der Täter reingefallen sind und unter Umständen erhebliche Teile ihrer Ersparnisse und Altersvorsorge verloren haben, wiegt schwer. Dies verhindert oftmals, dass sie sich Angehörigen oder der Polizei anvertrauen. Dabei sollte eins klar sein: Sie sind nicht allein. Sie haben sich auch nicht leichtfertig "übers Ohr hauen lassen". Denn die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos. Dabei passen sie ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige können sich vertrauensvoll an unsere Opferschutzberatung unter Telefon: 0621 963-21160 wenden. Dort erhalten sie Unterstützung, Beratung und Tipps, wie sie das Erlebte bewältigen können sowie Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen und Opferrechten.
Um Sie noch besser vor Betrugsversuchen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet.
Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können.
Weitere Präventionstipps finden Sie auch im Internet unter https://s.rlp.de/93 oder www.polizei-beratung.de.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen
- Beachten Sie, dass die Polizei Sie nie unter der 110
kontaktiert.
- Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden unter Verwendung der
Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die
Nummer selbst.
- Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum,
Bankverbindungen, Vermögensverhältnisse an fremde Personen heraus.
- Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen
abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
- Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen
löschen.
- Bringen Sie den Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder
per Onlinewache zur Anzeige.
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens konnten die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen einen Tatverdacht gegen eine 43-jährige Frau und einen 61-jährigen Mann begründen. Beide Beschuldigten stehen im Verdacht, als Teil einer Tätergruppierung an den Taten beteiligt gewesen zu sein.
Am 27.06.2025 wurden die beiden Tatverdächtigen observiert, als sie bei einem weiteren Betrug in Pirmasens Geld entgegennahmen. Der anschließenden vorläufigen Festnahme versuchten sie sich durch Flucht zu entziehen, im Rahmen derer sie mit ihrem Fahrzeug mit einem Polizeifahrzeug kollidierten. Im Anschluss wurden beide Tatverdächtige widerstandlos festgenommen. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand.
Im Fahrzeug konnte die Beute der Tat aus Pirmasens, Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro, aufgefunden werden. Bei der Durchsuchung einer durch die beiden Tatverdächtigen angemieteten Ferienwohnung in Mainz sowie deren gemeinsamer Wohnung im Landkreis Ludwigsburg wurden umfangreiche Beweismittel aufgefunden.
Die 43-Jährige und der 61-Jährige wurden am 28.06.2025 dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Erpressung gegen die beiden Tatverdächtigen. Sie wurden im Anschluss in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten gebracht.
In vielen Fällen sind Opfer von Telefonbetrügern psychisch stark belastet. Die Scham, die sie empfinden, nachdem sie auf die heimtückischen Maschen der Täter reingefallen sind und unter Umständen erhebliche Teile ihrer Ersparnisse und Altersvorsorge verloren haben, wiegt schwer. Dies verhindert oftmals, dass sie sich Angehörigen oder der Polizei anvertrauen. Dabei sollte eins klar sein: Sie sind nicht allein. Sie haben sich auch nicht leichtfertig "übers Ohr hauen lassen". Denn die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos. Dabei passen sie ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige können sich vertrauensvoll an unsere Opferschutzberatung unter Telefon: 0621 963-21160 wenden. Dort erhalten sie Unterstützung, Beratung und Tipps, wie sie das Erlebte bewältigen können sowie Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen und Opferrechten.
Um Sie noch besser vor Betrugsversuchen zu schützen, haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet.
Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können.
Weitere Präventionstipps finden Sie auch im Internet unter https://s.rlp.de/93 oder www.polizei-beratung.de.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen
- Beachten Sie, dass die Polizei Sie nie unter der 110
kontaktiert.
- Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden unter Verwendung der
Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die
Nummer selbst.
- Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum,
Bankverbindungen, Vermögensverhältnisse an fremde Personen heraus.
- Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen
abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
- Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen
löschen.
- Bringen Sie den Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder
per Onlinewache zur Anzeige.
Quelle: Rheinland-Pfalz