Kein Rückgang bei Überladungen - Holztransport 15 Tonnen zu schwer und Sattelzug zudem zu lang

Polizeikontrollen bei Langholz- und Biertreber-Transporten führen zu Maßnahmen
Am Dienstagmorgen hielten Polizeibeamte auf der B-50 bei Longkamp einen Langholztransport an, der mit einer erheblichen Menge an Fichtenstämmen beladen war und auf dem Weg zu einem Sägewerk im Hunsrück war. Aufgrund des hohen Gewichts und des Achslastsystems des Lastwagens bestand der Verdacht auf eine erhebliche Überladung.
Eine Verwiegung mittels einer polizeieigenen Radlastwaage ergab ein Gesamtgewicht von knapp 55 Tonnen, was fast 15 Tonnen über dem zulässigen Gewicht liegt. Zudem wurden Verstöße gegen die erforderlichen Bedingungen der Ausnahmegenehmigung festgestellt, obwohl die Weiterfahrt später gestattet wurde, nachdem die Hälfte der Fichtenstämme auf einen zweiten Lkw des Unternehmens umgeladen worden war.
Der Fahrer sieht sich nun einem Bußgeldverfahren gegenüber und gegen das Unternehmen wurde ein Verfahren zur Einziehung des Frachterlöses eingeleitet.
Am darauffolgenden Morgen wurde auf der BAB A-60 bei Heisdorf ein mit Biertreber beladener Sattelzug festgestellt, dessen Abmessungen und Gewicht die zulässigen Grenzen überschritten. Der Biertreber sollte als Futtermittel in die Niederlande transportiert werden.
Die Gesamtlänge des Sattelzugs betrug 16,72 Meter bei erlaubten 16,50 Metern, und das Gewicht wurde auf einer nahegelegenen Brückenwaage mit knapp 45,5 Tonnen festgestellt. Zusätzlich wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers sowie abfallrechtliche Mängel festgestellt.
Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer den Sattelzug bereits im Saarland gewogen hatte und ihm die Überladung bekannt war, bevor er seine Fahrt fortsetzte. Nachdem der Fahrer etwa 5 Tonnen Biertreber bei einem nahegelegenen Bauernhof zur Verfütterung abgeladen und an der Sattelzugmaschine einige Anpassungen vorgenommen hatte, wurde ihm die Weiterfahrt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gestattet.
Auch hier wird gegen den Fahrer ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und ein Bericht über die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten wird an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt. Zudem wird gegen das Unternehmen ein Verfahren zur Einziehung des Frachterlöses angestrengt und ein Bericht über die abfallrechtlichen Verstöße an die Sonderabfallmanagement GmbH in Mainz erstellt.