Warnung vor Wucher bei Dachrinnenarbeiten - Polizei bittet um erhöhte Aufmerksamkeit

St.
Wendel (ots) - St. Wendel - In der vergangenen Woche kam es wiederholt zu Vorfällen, bei denen eine Firma durch Wurfwerbung oder persönliche Ansprache Erneuerungsarbeiten an Dachrinnen anbot. Die Polizei warnt aber eindringlich vor einer "Masche", bei der Bürgerinnen und Bürger nach Abschluss der Arbeiten oftmals mit völlig überhöhten Kostenforderungen konfrontiert werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen kontaktieren die vermeintlichen Handwerker Hauseigentümer direkt vor Ort oder sie werfen Flyer in Briefkästen ein, auf denen günstige Angebote zur Reinigung oder Erneuerung von Dachrinnen/Dachflächen beworben werden. In mehreren Fällen wurde nach einer kurzen und oberflächlichen Arbeit ein Preis (im vierstelligen Bereich) gefordert, der in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stand.
Die Polizei weist daraufhin, dass es sich hierbei ggf. um einen Verdacht des Wuchers gem. § 291 Strafgesetzbuch handeln könnte, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und eine Ausnutzung der Unerfahrenheit oder Hilflosigkeit der Geschädigten gegeben ist. Es kann aber auch unter Umständen der Straftatbestand des Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch erfüllt sein.
Tipps der Polizei:
- Lassen Sie sich nie zu spontanen Arbeiten an Haus oder
Grundstück überreden
- Fordern Sie vor Auftragserteilung immer ein
schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung
und Preisangabe
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seriöse
Handwerkerbetriebe geben Ihnen Zeit zur Entscheidung
- Bei Zweifeln: Vergleichen Sie Angebote mehrerer
Betriebe oder fragen Sie im Bekanntenkreis nach
seriösen Empfehlungen
Wenn Sie selbst betroffen sind oder Beobachtungen gemacht haben, die mit dieser "Masche" in Verbindung stehen könnten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Die Polizei wird weiter aufmerksam ermitteln und bittet die Bevölkerung um Mithilfe zur Aufklärung solcher Fälle.
Nach bisherigen Erkenntnissen kontaktieren die vermeintlichen Handwerker Hauseigentümer direkt vor Ort oder sie werfen Flyer in Briefkästen ein, auf denen günstige Angebote zur Reinigung oder Erneuerung von Dachrinnen/Dachflächen beworben werden. In mehreren Fällen wurde nach einer kurzen und oberflächlichen Arbeit ein Preis (im vierstelligen Bereich) gefordert, der in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stand.
Die Polizei weist daraufhin, dass es sich hierbei ggf. um einen Verdacht des Wuchers gem. § 291 Strafgesetzbuch handeln könnte, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und eine Ausnutzung der Unerfahrenheit oder Hilflosigkeit der Geschädigten gegeben ist. Es kann aber auch unter Umständen der Straftatbestand des Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch erfüllt sein.
Tipps der Polizei:
- Lassen Sie sich nie zu spontanen Arbeiten an Haus oder
Grundstück überreden
- Fordern Sie vor Auftragserteilung immer ein
schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung
und Preisangabe
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seriöse
Handwerkerbetriebe geben Ihnen Zeit zur Entscheidung
- Bei Zweifeln: Vergleichen Sie Angebote mehrerer
Betriebe oder fragen Sie im Bekanntenkreis nach
seriösen Empfehlungen
Wenn Sie selbst betroffen sind oder Beobachtungen gemacht haben, die mit dieser "Masche" in Verbindung stehen könnten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Die Polizei wird weiter aufmerksam ermitteln und bittet die Bevölkerung um Mithilfe zur Aufklärung solcher Fälle.
Quelle: Saarland