Bundespolizei stellt Mann mit zuvor gestohlenem Fahrrad im Wert von 1099 Euro

Am Dienstag, den 29. April 2025 stellten Bundespolizisten um 08:21 Uhr in Magdeburg einen Fahrraddieb kurz nach dessen Tat.
Magdeburg (ots) - Zuvor hatte sich der Besitzer des Fahrrades bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gemeldet und den Diebstahl angezeigt. Durch eine sofort durchgeführte Videoauswertung konnte der Täter und das Diebesgut sehr klar erkannt werden. Diese Informationen wurden über Funk an die motorisierten Streifen weitergegeben. Anhand der Beschreibung des Tatverdächtigen und der besonderen Merkmale des Fahrrades erkannten die Einsatzkräfte wenig später in der Hegelstraße einen Radfahrer, auf den diese Beschreibungen passten und entschlossen sich, diesen zu kontrollieren. Er wurde aufgefordert, stehen zu bleiben. Dem kam der 38-Jährige nach. Der Mann führte keine Ausweispapiere mit sich und wurde dementsprechend mittels mündlicher Angaben zu seiner Person im polizeilichen Informationssystem überprüft. Da dieser in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, konnte die Identität des Rumänen mittels Lichtbildabgleichs zweifelsfrei festgestellt werden. Er wurde vorläufig festgenommen und mitsamt des entwendeten Rades in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg mitgenommen. Die weiteren Recherchen
ergaben bei dem entwendeten Fahrrad einen Wert von 1099 Euro. Auf der Dienststelle konnten bei der Durchsuchung Werkzeuge, die für eine solche Tat geeignet sind, sowie zwei fremde Geldkarten fest- und sichergestellt werden. Der Mann wurde mit den sichergestellten Gegenständen an die zuständige Landespolizei übergeben und erhielt Strafanzeigen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung.
ergaben bei dem entwendeten Fahrrad einen Wert von 1099 Euro. Auf der Dienststelle konnten bei der Durchsuchung Werkzeuge, die für eine solche Tat geeignet sind, sowie zwei fremde Geldkarten fest- und sichergestellt werden. Der Mann wurde mit den sichergestellten Gegenständen an die zuständige Landespolizei übergeben und erhielt Strafanzeigen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung.
Quelle: Sachsen-Anhalt