Knapp vier Monate Haft: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Festnahme nach Vollstreckungshaftbefehl: Mann von Bundespolizei in Gewahrsam genommen
Magdeburg (ots) – Ein Mann, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorlag, wurde von der Bundespolizei festgenommen.
Im Juli 2024 hatte das Landgericht Tübingen den deutschen Staatsbürger wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt vier Monaten verurteilt. Da er bereits zehn Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde diese Zeit angerechnet.
Trotz ordnungsgemäßer Aufforderung zum Strafantritt erschien er nicht. Deshalb wurde am 7. März dieses Jahres ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Nur elf Tage danach wurde er schließlich von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Die Beamten konfrontierten ihn mit dem Haftbefehl, nahmen ihn fest und überstellten ihn an eine Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Strafe absitzen wird.
Die Bundespolizei informierte anschließend die ausstellende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.