Schwarzarbeit: Bewährungsstrafe gegen Arbeitgeber aus Halle
Bewährungsstrafe nach Schwarzarbeits-Ermittlungen
In Halle (Saale) hat das Gericht ein Urteil wegen Schwarzarbeit gefällt, das für den Angeklagten jedoch mit einer Bewährung einhergeht. Nach gründlichen Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Magdeburg wurde aufgedeckt, dass zwischen 2017 und 2019 ein Arbeitgeber illegale Beschäftigungspraktiken anwandte. Er führte Lohnzahlungen unter der Hand durch, ohne die erforderliche Anmeldung und korrekte Angaben bei den Krankenkassen zu machen.
Der Gesamtbetrag der so unter der Hand gezahlten Löhne summiert sich auf etwa 1,1 Millionen Euro. Durch diese Vorgehensweise hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in einer Summe von ungefähr 450.071,19 Euro unterschlagen. Obwohl der Arbeitgeber für sein Fehlverhalten rechtskräftig verurteilt wurde, wird er die Strafe nicht sofort antreten müssen, da die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.