Schwarzarbeit durch Scheinselbständigkeit: Urteil mit Geldstrafe gegen Arbeitgeber rechtskräftig

Unregelmäßigkeiten bei Magdeburger Baufirma aufgedeckt
Bei einer Überprüfung der Geschäftsunterlagen einer Baufirma im Landkreis Börde, Magdeburg, entdeckten Einsatzkräfte des Zolls verschiedene Unregelmäßigkeiten.
Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen Personen beschäftigte, die als "selbstständig" galten, tatsächlich jedoch in einem abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Diese Arbeitnehmer waren im Betrieb weisungsgebunden tätig, ohne dass Werkverträge abgeschlossen wurden.
Zudem wurden die Scheinselbstständigen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet und die notwendigen Beiträge wurden nicht an die Krankenkassen überwiesen. Dies führte über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zu einem Schaden für die Sozialversicherung von insgesamt über 20.000 Euro.
In der Hauptverhandlung gestand das Unternehmen die Vorwürfe ein. Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig.