Bundespolizei vollstreckt erneut mehrere Haftbefehle

Reitzenhain: Grenzkontrollen mit unerwarteten Geldstrafen
In den ersten Apriltagen 2025 wurden mehrere Personen bei Grenzkontrollen mit offenen Geldstrafen konfrontiert. Am 1. April um 13:00 Uhr wurde eine 62-jährige Deutsche überprüft. Die Kontrolle ergab, dass sie eine offene Geldstrafe von 982 Euro aufgrund eines Diebstahlsvergehens zu begleichen hatte. Nach Zahlung der Summe vor Ort konnte sie ihre Reise ohne weitere Einschränkungen fortsetzen.
Nur wenige Tage später, am 3. April gegen 12:35 Uhr, versuchte ein 32-jähriger Bulgare aus Tschechien ins Bundesgebiet einzureisen. Auch gegen ihn lag eine offene Geldstrafe vor, ausgestellt vom Amtsgericht Weiden i.d. OPf. aufgrund eines Vergehens gegen das Waffengesetz. Die Strafe belief sich auf 486 Euro oder alternativ eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Begleichung der Geldstrafe durfte er weiterreisen.
Noch am gleichen Tag, gegen 21:15 Uhr, erschien ein 36-jähriger Ungar zur Kontrolle. Auch er war aufgrund einer Strafvollstreckung ausgeschrieben; das Amtsgericht Marienberg hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1227,50 Euro verurteilt. Er konnte die offene Summe begleichen und seine Reise fortsetzen.
Eine besonders dramatische Situation ergab sich mit einem 63-jährigen slowakischen Staatsbürger. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er wegen sexueller Belästigung zu einer Zahlung von 2231 Euro oder einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt war. In einer verzweifelten Lage wandte er sich an seinen Arbeitgeber, der die Summe für ihn übernahm. Dadurch konnte der LKW-Fahrer seine Fahrt ohne Haftantritt fortsetzen.