Polizeiliche Feststellungen der BPOLI Chemnitz im bahn- und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich

Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz konnte im Rahmen der grenzpoli-zeilichen Einreisekontrolle am Grenzübergang in Reitzenhain am 1. Mai 2025 drei männliche russische Staatsangehörige im Alter von 27, 28 und 41 Lebensjahren feststellen, welche nicht die erforderlichen aufenthalts-legitimierenden Dokumente mitführten und gegen waffenrechtliche Best-immungen verstießen.
Chemnitz/Reitzenhain (ots) - Der 28-jährige russische Staatsangehörige reiste mit seinen beiden Begleitern mit einem nicht auf seine Person zugelas-senes Fahrzeug ein, für welches aktuell kein Versicherungsschutz mehr bestand und er auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte ein. Die 27 und 41-jährigen Begleiter konnten bei der Kontrolle keine aufent-haltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Bei den sich anschließenden polizeilichen Maßnahmen konnten weiterhin bei dem 28 und 41-jährigen noch ein Einhand- sowie ein Butterflymesser festgestellt werden. Gegen den 28-jährigen Russen wird nun wegen Verstoß gegen das Pflichtversi-cherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die beiden 27 und 41-jährigen wurden noch am 1. Mai 2025 in die tschechische Republik zurückgeschoben.
Weiterhin wurde am 1. Mai 2025 eine 39-jährige deutsche Staatsangehö-rige im Beisein eines 32-jährigen Georgiers kontrolliert. Der 32-jährige legte zur Kontrolle ein nicht auf seine Person ausgestelltes Reisedoku-ment zur Kontrolle vor. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen konnte eine auf den 32-jährigen ausgestellte Identitätskarte aufgefunden wer-den, welche nachweislich die echte Identität nachwies. Gegen den Ge-orgier wird nun wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet und Missbrauch von Ausweispapieren ermittelt. Seine Zurückweisung in die tschechische Republik erfolgte noch am gleichen Tage. Gegen die 39-jährige deutsche Staatsangehörige wird ebenfalls wegen Beihilfe zur un-erlaubten Einreise ermittelt.
Am 30. April 2025 wurden im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Hauptbahnhof Chemnitz ein 32-jähriger Libyer, eine 22-jähriger Tunesier und ein 34-jähriger Iraner ohne gültige Fahrscheine festgestellt. Alle drei Personen legten zur Kontrolle ein Deutschland-Ticket vor, welches jeweils nicht auf ihre Person ausge-stellt war vor.
Im Falle eines 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen, überließ dieser auf der Fahrt von Glauchau nach Chemnitz sein gültiges Bahnticket ei-nem 29-jährigen Landsmann, welcher dieses zur Weiterreise zu nutzen beabsichtigte. Im Verlauf der polizeilichen Kontrolle konnten bei beiden Personen eine Teleskopschlagstock, ein Totschläger sowie 70 Tabletten verschreibungspflichtiger Arzneimittel aufgefunden werden. Gegen beide syrische Staatsangehörigen wird nun wegen Betruges (Erschleichen von Leistungen) bzw. der Beihilfe sowie wegen Verstoß gegen das Waffen- und Arzneimittelgesetz ermittelt.
Weiterhin wurde am 1. Mai 2025 eine 39-jährige deutsche Staatsangehö-rige im Beisein eines 32-jährigen Georgiers kontrolliert. Der 32-jährige legte zur Kontrolle ein nicht auf seine Person ausgestelltes Reisedoku-ment zur Kontrolle vor. Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen konnte eine auf den 32-jährigen ausgestellte Identitätskarte aufgefunden wer-den, welche nachweislich die echte Identität nachwies. Gegen den Ge-orgier wird nun wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet und Missbrauch von Ausweispapieren ermittelt. Seine Zurückweisung in die tschechische Republik erfolgte noch am gleichen Tage. Gegen die 39-jährige deutsche Staatsangehörige wird ebenfalls wegen Beihilfe zur un-erlaubten Einreise ermittelt.
Am 30. April 2025 wurden im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Hauptbahnhof Chemnitz ein 32-jähriger Libyer, eine 22-jähriger Tunesier und ein 34-jähriger Iraner ohne gültige Fahrscheine festgestellt. Alle drei Personen legten zur Kontrolle ein Deutschland-Ticket vor, welches jeweils nicht auf ihre Person ausge-stellt war vor.
Im Falle eines 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen, überließ dieser auf der Fahrt von Glauchau nach Chemnitz sein gültiges Bahnticket ei-nem 29-jährigen Landsmann, welcher dieses zur Weiterreise zu nutzen beabsichtigte. Im Verlauf der polizeilichen Kontrolle konnten bei beiden Personen eine Teleskopschlagstock, ein Totschläger sowie 70 Tabletten verschreibungspflichtiger Arzneimittel aufgefunden werden. Gegen beide syrische Staatsangehörigen wird nun wegen Betruges (Erschleichen von Leistungen) bzw. der Beihilfe sowie wegen Verstoß gegen das Waffen- und Arzneimittelgesetz ermittelt.
Quelle: Sachsen