Auseinandersetzungen in Dresden: Körperverletzung und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

Vorfälle am Hauptbahnhof Dresden: Ermittlungen wegen Körperverletzung und Aufenthaltsverstoß
Dresden (ots) - Am Hauptbahnhof Dresden ereigneten sich am Dienstag gleich zwei Vorfälle, die die Bundespolizei auf den Plan riefen.
Um 10:00 Uhr meldete sich ein 52-jähriger Deutscher beim Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof und gab an, bei einer Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsvorplatz von einem anderen Mann wiederholt ins Gesicht geschlagen und angespuckt worden zu sein. Die Beamten trafen den mutmaßlichen Angreifer, einen 38-jährigen Deutschen, wenig später in einer Sitzgruppe am Wiener Platz an. Er gestand ein, in einen verbalen Streit mit dem 52-Jährigen geraten zu sein. Beide Männer waren offensichtlich stark alkoholisiert. Gegen den 38-Jährigen wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.
Am Nachmittag, gegen 16:25 Uhr, suchte ein 22-jähriger Tunesier die Bundespolizei am Hauptbahnhof auf. Er berichtete, auf dem Wiener Platz Opfer eines Reizgasangriffs durch eine unbekannte Person geworden zu sein. Die Beamten leisteten Erste Hilfe und ließen den jungen Mann durch den Rettungsdienst versorgen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter verlief ohne Erfolg. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass es sich bei dem Angreifer ebenfalls um einen tunesischen Staatsangehörigen handeln könnte.
Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der 22-Jährige gegen Auflagen verstoßen hatte, die seinen Aufenthalt auf den Landkreis Mittelsachsen beschränkten. Daher wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen bezüglich der Körperverletzung werden weiter durch die Polizei Sachsen geführt.