Wider Willen im Internet

Am 1.April 2025 wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof alarmiert.
Leipzig (ots)
Ein 35-jähriger Mann aus Nigeria steht im Mittelpunkt eines Strafverfahrens, nachdem er in einem Geschäft gegen den Willen der Angestellten Aufnahmen gemacht und diese umgehend im Internet veröffentlicht hat.
Als die Bundespolizei den Vorfall aufnahm, filmte der Beschuldigte erneut, diesmal die Gespräche der Beamten. Diese Handlungen führten zu einem Verfahren wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes sowie der Vertraulichkeit des Wortes.
Das unbefugte Veröffentlichen von Bildern, Videos und Audioaufnahmen im Internet stellt regelmäßig einen Verstoß gegen das Kunsturheberrecht dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)