Einsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Pirna / Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe

Zollkontrollen in Frisör- und Kosmetikgewerbe: Ergebnisse und Maßnahmen
In Pirna und anderen Städten im Bezirk des Hauptzollamtes Dresden, darunter Leipzig, Bautzen, Weißwasser, Döbeln und Riesa, fanden kürzlich umfassende Kontrollen durch den Zoll im Frisör- und Kosmetikgewerbe statt. Dabei kamen in Pirna 11 Zöllner sowie Unterstützung durch das Polizeirevier Pirna und einen Vertreter der Handwerkskammer Dresden zum Einsatz.
Insgesamt wurden in Pirna zwei BarberShops überprüft, wo sieben Angestellte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. Alle Kontrollen verliefen ohne Beanstandungen. Insgesamt erstreckten sich die Prüfungen über 30 Objekte und umfassten die Befragung von fast 70 Angestellten. Dabei ergaben sich 14 Verdachtsmomente, die weitere Untersuchungen erforderlich machen. Zu diesen gehören mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die Sofortmeldepflicht und Verdacht auf Leistungsmissbrauch.
In Leipzig versuchte eine Person, die illegal im Land war, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, wurde jedoch von den Zollbeamten gefasst. Die Kontrollen wurden in behördenübergreifender Zusammenarbeit durchgeführt, wobei auch Vertreter der Handwerkskammern und Finanzämter beteiligt waren.
Grundlage für diese Maßnahmen bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das insbesondere in Branchen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung angewendet wird. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der ordnungsgemäßen Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, der Einhaltung der Mindestlohnvorgaben und der Prüfung von Sozialleistungsansprüchen. Die Zöllner achten ebenso darauf, dass ausländische Beschäftigte die erforderlichen Arbeitserlaubnisse besitzen.
Die während der Kontrollen festgestellten Verdachtsfälle bedürfen nun einer eingehenden Überprüfung, die eine detaillierte Analyse von Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, umfasst.
In der Branche gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro.