HZA Dresden: Zahlreiche Verstöße bei Mindestlohnprüfungen / Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Prüfung gegen Schwarzarbeit: Fokus auf Mindestlohn
Dresden (ots) - Bei den jüngsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung lag das Hauptaugenmerk auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Über 100 Einsatzkräfte vom Hauptzollamt Dresden waren daran beteiligt und überprüften nahezu 50 Objekte in den Regionen Leipzig, Oschatz, Dresden, Nossen, Bautzen, Görlitz und Niesky. Diese Inspektionen zielten hauptsächlich auf die Bereiche Gastronomie, Dienstleistung, Sicherheit und Spedition ab.
Insgesamt wurden 229 Beschäftigte bezüglich ihrer Arbeitsverhältnisse befragt. Aus den Befragungen ergaben sich in 110 Fällen Verdachtsmomente, die auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sowie die Nichteinhaltung des Mindestlohns hinweisen. Diese Verdachtsfälle bedürfen nun weiterer Nachprüfungen.
Zudem kam es zu einigen Festnahmen aufgrund von Fahndungstreffern und Verstößen gegen Aufenthaltsbestimmungen. Die betreffenden Personen wurden den zuständigen Behörden überstellt.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch, und jegliche Absprachen mit dem Arbeitgeber, die diesen Betrag unterschreiten, sind ungültig und werden verfolgt.
Zusätzlich zum allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, wie beispielsweise in der Pflege oder im Gebäudereinigungssektor.
In der Regel folgen den Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen. Besonders die identifizierten Mindestlohn-Verstöße führen zu detaillierten Untersuchungen der Unternehmensunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Diese Analysen umfassen die Überprüfung und Verknüpfung verschiedener Dokumente, um Art, Umfang, Dauer und Höhe der Entlohnung der Beschäftigungsverhältnisse festzustellen. Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Die Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) decken regelmäßig verschiedene Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen auf, die durch unterschiedliche Manipulationsmethoden erfolgen. Dazu zählen beispielsweise die falsche Bezeichnung von Arbeitnehmern als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige sowie manipulierte oder nicht vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen, um Mindestlohnverstöße zu kaschieren.