Zollfahnder stellen Maschinen zur Herstellung von Waffenteilen sicher

Ermittlungen wegen illegaler Ausfuhren nach Usbekistan
Dresden, Mühlhausen, Berlin, Gera, Leipzig (ots) - Die österreichischen Zollbehörden haben zeitgleich Durchsuchungsbeschlüsse in Graz, Österreich, vollzogen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen und das Zollfahndungsamt Dresden ermitteln seit dem Spätsommer 2024 wegen einer Geldwäscheverdachtsmeldung im Zusammenhang mit einem Geldtransfer aus Usbekistan.
Die Ermittlungen richten sich gegen zwei 55-jährige Geschäftsführer aus Deutschland und Österreich sowie einen 48-jährigen georgischen Staatsbürger. Die Untersuchungen ergaben, dass die Firmen der Verdächtigen in den Jahren 2023 und 2024 sogenannte Dual-Use-Güter – Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können – ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Usbekistan exportiert haben.
Darunter befanden sich Werkzeugmaschinen, die auch zur Herstellung von Waffenteilen genutzt werden könnten. Im Zuge einer geplanten Ausfuhr nach Usbekistan über den Flughafen Leipzig-Halle wurde Ende Januar 2025 eine präventive Sicherstellung durch das Zollfahndungsamt Dresden vorgenommen.
Bei den darauf folgenden Durchsuchungen wurden zahlreiche Dokumente und elektronische Speichermedien beschlagnahmt, die sich auf die geplanten Ausfuhren bezogen. Auf einem Firmengrundstück wurde eine weitere Maschine gefunden und beschlagnahmt, die aufgrund ihrer Spezifikationen zur Herstellung von Artillerie- und Geschützrohren geeignet wäre.
Zudem wurde ein Vermögensarrest über 3,1 Millionen Euro gesichert. Die umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Mühlhausen und Zollfahndungsamt Dresden sind noch im Gange und werden voraussichtlich noch einige Zeit andauern.