ELM - Frau bringt Polizei mit nach Hause; Partner wird mit Haftbefehl gesucht

Weil sie mit dem E-Scooter ihres Freundes durch den Bahnhofstunnel in Elmshorn gefahren war, wurde ihr Freund verhaftet.
Elmshorn (ots) - Er hatte noch eine offene Geldstrafe zu begleichen und wurde deswegen mit Haftbefehl gesucht.
Bereits am Freitagnachmittag gegen 15.30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhofstunnel des Elmshorner Bahnhofs eine 34-jährige Frau, weil diese einen E-Scooter ohne das notwendige Versicherungskennzeichen fuhr.
Bei der Kontrolle gab sie an, dass der E-Scooter ihrem Freund gehöre und er sicher wüsste wo das Kennzeichen ist bzw. ob der "Roller" versichert wäre.
Da die Meldeadresse nicht weit weg war und der Freund zu Hause sein sollte, begleiteten die Bundespolizisten die Frau zur Klärung des Sachverhalts.
Tatsächlich war ihr Freund zu Hause und klärte die Geschichte mit der Versicherung und dem Kennzeichen auf. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft bestand, weil dieser bereits 2020 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dann aber untergetaucht war.
Jetzt wurde er verhaftet und ihm auf der Dienststelle der Bundespolizei die Möglichkeit gegeben, die geforderten 1800,- Euro zu begleichen. Da er dies konnte, blieb ihm ein JVA Aufenthalt von 60 Tagen erspart.
Bereits am Freitagnachmittag gegen 15.30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Bahnhofstunnel des Elmshorner Bahnhofs eine 34-jährige Frau, weil diese einen E-Scooter ohne das notwendige Versicherungskennzeichen fuhr.
Bei der Kontrolle gab sie an, dass der E-Scooter ihrem Freund gehöre und er sicher wüsste wo das Kennzeichen ist bzw. ob der "Roller" versichert wäre.
Da die Meldeadresse nicht weit weg war und der Freund zu Hause sein sollte, begleiteten die Bundespolizisten die Frau zur Klärung des Sachverhalts.
Tatsächlich war ihr Freund zu Hause und klärte die Geschichte mit der Versicherung und dem Kennzeichen auf. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft bestand, weil dieser bereits 2020 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dann aber untergetaucht war.
Jetzt wurde er verhaftet und ihm auf der Dienststelle der Bundespolizei die Möglichkeit gegeben, die geforderten 1800,- Euro zu begleichen. Da er dies konnte, blieb ihm ein JVA Aufenthalt von 60 Tagen erspart.
Quelle: Schleswig-Holstein