FL/BÖG - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle nach der Einreise aus Dänemark

Ein 58-jähriger Däne konnte bei der Kontrolle durch die Bundespolizei in Harrislee keinen gültigen Führerschein vorlegen.
Flensburg/Böglum (ots) - Bei der intensiveren Überprüfung kam ein Haftbefehl zum Vorschein.
Bei der Einreise eines 33-jährigen Dänen am ehemaligen Grenzübergang Böglum hatten die Bundespolizisten ebenfalls den richtigen "Riecher". Auch er wurde mittels Haftbefehles gesucht.
Gestern Mittag geriet ein 58-jähriger Däne in den Fokus der Bundespolizei, die sich am ehemaligen Grenzübergang Harrislee zur Durchführung der wiedereingeführten Grenzkontrollen platziert hatte.
Hier wies sich der Mann mit einer nur für Skandinavien gültigen Fahrerlaubnis (Midlertidigt Körekort) aus, sodass die Beamten intensiver in die Ermittlungen einstiegen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sie dann fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft vorlag. Er wurde bereits 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt, hatte den Zahlungsbescheid dann allerdings ignoriert. Jetzt klickten die Handschellen und dem Mann wurde die Möglichkeit gegeben, die 1300,- Euro zu begleichen.
Da er dies konnte, entging er einer 30-tägigen Haftstrafe. Wegen dem ungültigen Führerschein wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen 17.00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Böglum einen 33-jährigen Dänen nach der Einreise. Auch er wurde mittels Haftbefehles einer Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten aus 2022 gesucht.
Da auch er seine Geldstrafe in Höhe von 800,- Euro bezahlen konnte, durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Bei der Einreise eines 33-jährigen Dänen am ehemaligen Grenzübergang Böglum hatten die Bundespolizisten ebenfalls den richtigen "Riecher". Auch er wurde mittels Haftbefehles gesucht.
Gestern Mittag geriet ein 58-jähriger Däne in den Fokus der Bundespolizei, die sich am ehemaligen Grenzübergang Harrislee zur Durchführung der wiedereingeführten Grenzkontrollen platziert hatte.
Hier wies sich der Mann mit einer nur für Skandinavien gültigen Fahrerlaubnis (Midlertidigt Körekort) aus, sodass die Beamten intensiver in die Ermittlungen einstiegen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sie dann fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft vorlag. Er wurde bereits 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt, hatte den Zahlungsbescheid dann allerdings ignoriert. Jetzt klickten die Handschellen und dem Mann wurde die Möglichkeit gegeben, die 1300,- Euro zu begleichen.
Da er dies konnte, entging er einer 30-tägigen Haftstrafe. Wegen dem ungültigen Führerschein wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen 17.00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Böglum einen 33-jährigen Dänen nach der Einreise. Auch er wurde mittels Haftbefehles einer Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten aus 2022 gesucht.
Da auch er seine Geldstrafe in Höhe von 800,- Euro bezahlen konnte, durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Quelle: Schleswig-Holstein