Frage nach Fundsache entfacht offenen Haftbefehl

Freitagabend gegen 20.15 Uhr erschien ein Mann auf dem Bundespolizeirevier im Bahnhof Neumünster.
Neumünster (ots) - Er wollte sich erkundigen, ob seine Geldbörse abgegeben wurde.
Dies verneinten die Bundespolizisten, stellten jedoch bei der fahndungsmäßigen Überprüfung fest, dass gegen den 40-jährigen Deutschen ein offener Haftbefehl aus dem Jahr 2023 vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Erschleichen von Leistungen.
Der Mann wurde verhaftet und ihm die Möglichkeit gegeben, die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 825,- Euro zu begleichen. Er konnte letztendlich seinen Arbeitgeber erreichen, der die Summe auf einem Polizeirevier einzahlte.
Somit entging der 40-jährige einer 55-tägigen Haftstrafe.
Dies verneinten die Bundespolizisten, stellten jedoch bei der fahndungsmäßigen Überprüfung fest, dass gegen den 40-jährigen Deutschen ein offener Haftbefehl aus dem Jahr 2023 vorlag. Die Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Erschleichen von Leistungen.
Der Mann wurde verhaftet und ihm die Möglichkeit gegeben, die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 825,- Euro zu begleichen. Er konnte letztendlich seinen Arbeitgeber erreichen, der die Summe auf einem Polizeirevier einzahlte.
Somit entging der 40-jährige einer 55-tägigen Haftstrafe.
Quelle: Schleswig-Holstein