Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel und Polizeidirektion Kiel anl. einer Personenkontrolle im Bereich der Hörnbrücke Kiel

Kieler Polizeidirektion führte Kontrollen im Bereich der Hörnbrücke durch
Aufgrund von Feststellungen der Bundespolizei zur unerlaubten Migration von und nach Norwegen führte die Polizeidirektion Kiel am Wochenende umfangreiche Kontrollen im Bereich der Hörnbrücke durch. Neben Eigentums- und Betäubungsmittelkriminalität standen auch Überprüfungen nach dem Waffengesetz und Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen im Fokus. Zwischen 10:00 und 14:00 Uhr wurden insgesamt 70 Personen von den Einsatzkräften kontrolliert.
Bei der Überprüfung eines 25-jährigen Deutschen ergaben sich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft. Nachdem er eine Geldstrafe in mittlerer dreistelliger Höhe begleichen konnte, wurde er nach einer richterlichen Anhörung trotz eines bestehenden Untersuchungshaftbefehls gegen Mittag wieder freigelassen. Ein 52-jähriger Mann hingegen konnte eine Geldstrafe von 750 EUR sowie eine Wertersatzeinziehung von 1500 EUR nicht zahlen und wurde daher in die Justizvollzugsanstalt überstellt, wo eine 75-tägige Haftstrafe auf ihn wartet.
Die Kontrollen führten außerdem zu fünf Verstößen gegen das Waffengesetz, bei denen zwei Messer, eine Schreckschusswaffe und zwei Schlagstöcke sichergestellt wurden. Zudem wurden vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei E-Rollern festgestellt. Ebenso ertappten die Beamten drei Personen mit illegalen Amphetaminen, was gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt.
Eine weitere Person wurde genauer überprüft, da sie keine Aufenthaltsdokumente vorweisen konnte. Ermittlungen zeigten jedoch ein Aufenthaltsrecht bis Ende März dieses Jahres auf. Die Kontrolle endete um 14:00 Uhr.
Die Vielfältigkeit der festgestellten Verstöße unterstreichen die Bedeutung solcher Kontrollen.
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