Urkundenfälschung, keine Fahrerlaubnis. Danach ging es zu Fuß weiter.

Am 17.05.2025 kontrollierte die Bundespolizei im Fährhafen Puttgarden einen polnischen Staatsangehörigen.
Puttgarden-Fährhafen (Fehmarn) (ots) - Der polnische Führerschein wies diverse Fälschungsmerkmale auf.
Gegen 14:00 Uhr wurde der polnische Staatsangehörige nach Einreise aus Dänemark einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Er wies sich mit einem gültigen polnischen Reisepass und einem polnischen Führerschein aus.
Eine Überprüfung im Europäischen Führerscheinnetzwerk ergab, dass ein für den Mann hinterlegter Führerschein für ungültig erklärt bzw. widerrufen wurde.
Bei genauerer Inaugenscheinnahme des ausgehändigten Führerscheins stellten die Bundespolizisten dann diverse Fälschungsmerkmale fest. Weiterhin stimmte die Nummer der im System hinterlegten Führerscheindaten nicht mit vorgelegten überein. Lt. Auskunft der polnischen Behörden wurden dem Mann sämtliche Fahrerlaubnisklassen von Amts wegen entzogen und er besitzt aktuell keine gültige Fahrerlaubnis. Der bei der Kontrolle vorgelegte Führerschein existiere nicht.
Weitere Ermittlungen ergaben dann auch, dass für das mitgeführte Fahrzeug keine Pflichtversicherung bestand.
Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Fahrzeug, Papiere und Schlüssel musste er beim Bundespolizeirevier in Puttgarden zurücklassen. Gegen 17:30 Uhr konnte er dann seinen Reiseweg "zu Fuß" Richtung Berlin fortsetzen.
Er muss sich nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und des Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Gegen 14:00 Uhr wurde der polnische Staatsangehörige nach Einreise aus Dänemark einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Er wies sich mit einem gültigen polnischen Reisepass und einem polnischen Führerschein aus.
Eine Überprüfung im Europäischen Führerscheinnetzwerk ergab, dass ein für den Mann hinterlegter Führerschein für ungültig erklärt bzw. widerrufen wurde.
Bei genauerer Inaugenscheinnahme des ausgehändigten Führerscheins stellten die Bundespolizisten dann diverse Fälschungsmerkmale fest. Weiterhin stimmte die Nummer der im System hinterlegten Führerscheindaten nicht mit vorgelegten überein. Lt. Auskunft der polnischen Behörden wurden dem Mann sämtliche Fahrerlaubnisklassen von Amts wegen entzogen und er besitzt aktuell keine gültige Fahrerlaubnis. Der bei der Kontrolle vorgelegte Führerschein existiere nicht.
Weitere Ermittlungen ergaben dann auch, dass für das mitgeführte Fahrzeug keine Pflichtversicherung bestand.
Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Fahrzeug, Papiere und Schlüssel musste er beim Bundespolizeirevier in Puttgarden zurücklassen. Gegen 17:30 Uhr konnte er dann seinen Reiseweg "zu Fuß" Richtung Berlin fortsetzen.
Er muss sich nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und des Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Quelle: Schleswig-Holstein