Hinweise zum Osterfeuer

Bad Segeberg (ots) - Osterfeuer: Tradition und Sicherheit
Mit dem Osterwochenende kommen traditionell auch die Osterfeuer, die als Brauchtumsfeuer gelten. Diese dürfen nur während des Osterwochenendes von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und auch Privatpersonen durchgeführt werden.
Die Brauchtumsfeuer sind nicht durch die Landesverordnung zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen geregelt und unterliegen den örtlichen Bestimmungen der jeweiligen Kommunen.
Vor dem Osterfeuer
Bevor Sie ein Osterfeuer entzünden, informieren Sie sich bitte, ob eine Anmeldung notwendig ist. Beachten Sie, dass der NOTRUF 112 keine Anmeldungen oder Genehmigungen entgegen nimmt. Sollte ein Notruf von Dritten eingehen, könnte dies einen Feuerwehreinsatz nach sich ziehen.
Kleinere Feuerstellen, wie Lagerfeuer und Feuerkörbe, sind hiervon ausgenommen. Achten Sie darauf, die Natur und umliegende Gebäude ausreichend zu schützen.
In Naturschutzgebieten und den Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten sind Osterfeuer sowie entsprechende Veranstaltungen untersagt. Gleiches gilt für Bereiche in der Nähe von Reetdachhäusern, Wald- und Moorgebieten sowie Heideflächen.
Untergrund
Das Osterfeuer sollte idealerweise auf sandigem oder versiegeltem Boden entzündet werden, wobei keine Bodendecke auf Wiesen, Hängen oder Böschungen abbrennen darf. Falls nötig, sollte der Boden im Voraus ausreichend gewässert werden.
Beim Osterfeuer
- Stellen Sie sicher, dass keine Gefahr für die Umgebung besteht. Eine volljährige Person sollte das Feuer stets im Blick behalten, insbesondere bei Kindern oder alkoholisierten Personen.
- Überprüfen Sie die Holzstöße, um sicherzustellen, dass sich keine Tiere darin befinden, bevor Sie das Feuer entfachen.
- Löschen Sie am Ende die Glut vollständig und achten Sie darauf, dass sie nicht von allein wieder entfacht.
Was darf verbrannt werden?
Verbrannt werden darf lediglich unbehandeltes Holz und trockene Zweige oder Äste. Pflanzenmaterial jeglicher Art und andere Abfälle sind am Osterfeuer nicht erlaubt.
Auch das Verbrennen von behandelten Materialien wie lackiertem Holz, Kunststoffen und Lösungsmitteln ist verboten, da diese bei Verbrennung schädliche Gase freisetzen. Verwenden Sie kein Benzin zum Anzünden; dies schadet der Umwelt und gefährdet das Grundwasser. Stattdessen kann getrocknetes Stroh verwendet werden.
Zwischen dem 01.03 und 30.09 ist das Schneiden von Brennmaterial untersagt, um schützenswerte Pflanzen zu bewahren.
Sicherheitstipps
- Halten Sie mindestens 100 m Abstand zu Gebäuden und 200 m zu reetgedeckten Häusern. Wegen möglicher Rauchentwicklung ebenfalls 200-300 m Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien.
- Stellen Sie sicher, dass Feuerwehrzufahrten jederzeit frei bleiben.
- Bei kleineren Verbrennungen kühlen Sie die Haut sofort mit Wasser. Bei schwereren Verletzungen, alarmieren Sie den Notarzt über 112.
- Gerät Ihr Feuer außer Kontrolle, zögern Sie nicht, die Feuerwehr zu kontaktieren.
- Falls Feuerwehren und Polizei zum Einsatz kommen, liegt es bei ihnen zu entscheiden, ob die Veranstaltung fortgesetzt werden kann.
Am Tage nach dem Osterfeuer
Nach dem Osterfeuer sollte der Platz entsprechend den Vorgaben der zuständigen Stelle gereinigt werden. Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest.
Die Freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen auch über die Ostertage rund um die Uhr im Notfall zur Verfügung.